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XV3 – LEIVTEC fordert zum Messstopp auf – Das Dilemma des status quo

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Wie am 12.03.2021 bekannt geworden ist, fordert der Hersteller LEIVTEC seine Kunden dazu auf, vorerst von amtlichen Messungen mit dem Messgerät XV3 abzusehen. Das ist ein bislang nicht dagewesenes Eingeständnis von Seiten eines Geräteherstellers, dass die Zulassungsprüfung durch die PTB eben nicht – wie immer behauptet – den Ausschluss von Fehlmessungen im praktischen Einsatz garantiert. Die Entscheidung war Folge zweier voneinander unabhängiger Untersuchungen von Sachverständigen. Die Tragweite der Entscheidung ist noch nicht abzuschätzen, zeigt aber deutlich das Dilemma der momentanen Situation in der Verkehrsüberwachung in Deutschland...

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LG Köln v. 13.08.2019 - 11 S 250/18

Höhe der Mietwagenkosten bei Verzögerung der Reparatur - Grundsätzlich kann derjenige, der sein Fahrzeug infolge eines schädigenden Ereignisses nicht nutzen kann, Ersatz der für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs entstehenden Kosten beanspruchen. Bei einer konkreten Schadensabrechnung sind grundsätzlich Mietwagenkosten für die gesamte erforderliche Ausfallzeit zu leisten. Verzögerungen bei der Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs aufgrund von Verzögerungen bei der Ersatzteilbeschaffung gehen grundsätzlich zu Lasten des Schädigers.

 

OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2019 – 4 RBs 191/19

Auch ein reiner Taschenrechner ist ein elektronisches Gerät, welches der Information dient oder zu dienen bestimmt ist i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO ("Handyparagraph").

 

OLG Bamberg, Beschluss vom 23. Oktober 2018 – 2 Ss OWi 1379/18

Zur Annahme einer vorsätzlichen Tatbegehung nach § 24a Abs. 1 StVG (0,5 Promille/1,0 mg THC etc.) reicht ein mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unternommener Versuch, sich einer drohenden Polizeikontrolle zu entziehen, allein noch nicht aus, auf ein (bedingt) vorsätzliches Handeln des Betroffenen zu schließen. Denn auch in Fällen (nur) bewusster Fahrlässigkeit hat der Täter die Möglichkeit der Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes erkannt, aber zu Unrecht darauf vertraut, einen solchen Zustand noch nicht erreicht zu haben. Dass ihm bei einer unmittelbar bevorstehenden polizeilichen Verkehrskontrolle insoweit erneut Zweifel kommen, die ihn zu einem Fluchtversuch veranlassen, erscheint jedenfalls nicht fernliegend. 

 

OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 17. April 2019 – 2 Ss (OWi) 102/19

Ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO ("Handyparagraph") erfordert neben dem Halten auch eine Nutzung des Gerätes.

 

LG Saarbrücken, Beschluss vom 12. November 2018 – 8 Qs 116/18

Genügt ein Beschuldigter seinen ihm nach § 142 Absatz 1 Nr. 1 StGB (Fahrerflucht) obliegenden Pflichten gegenüber einer feststellungsbereiten Person (Nachbar), so besteht keine weitergehende Wartepflicht (auf Polizei) zur Ermöglichung der Feststellung einer etwaigen Alkoholisierung, wenn nach den Umständen des Einzelfalles (Auffahren auf einen ordnungsgemäß geparkten PKW) von einer vollen Haftung des Beschuldigten auszugehen ist und die etwaige alkoholische Beeinflussung zur Beurteilung der zivilrechtlichen Haftungsfrage daher ohne Bedeutung ist.

 

AG Nürtingen, Urteil vom 29.10.2018 - 11 Cs 71 Js 20096/18

Keine Unfallflucht ohne öffentlichen Verkehrsgrund: Wenn aufgrund von (Sicherungs-?)Maßnahmen nur einem beschränkten Personenkreis wie etwa Betriebsangehörigen, mit einem besonderen Ausweis ausgestatteten Personen oder individuell zugelassenen Lieferanten und Abholern Zutritt zu dem Betriebsgelände gewährt wird, handelt es sich um eine nicht öffentliche Verkehrsfläche.

 

BGH 6. Zivilsenat, Urteil vom 25.09.2018 – VI ZR 65/18

Bei fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten muss sich der Geschädigte, der mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, unter dem Gesichtspunkt der Schadens­minderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf diese verweisen lassen.

Dies gilt auch dann, wenn der Reparaturkostenkalkulation des von ihm beauftragten Sachverständigen bereits mittlere ortsübliche Sätze nicht markengebundener Fachwerkstätten zugrunde liegen. Es kann keinen Unter­schied machen, ob im Privatgutachten von durchschnittlichen regionalen Stundenverrechnungssätzen markengebundener oder freie Fachwerkstätten ausgegangen worden ist.

 

OLG Hamburg 2. Straf­senat, Beschluss vom 19.02.2018 - 2 Rev 8/18 - 1 Ss 1/18

Anders als bei Alkoholfahrten ergibt sich für eine Verurteilung wegen einer Straftat nach § 316 StGB in Abgrenzung zu § 24a Abs. 2 StVG der Nachweis der Fahruntüchtigkeit nicht allein schon aus einem positiven Blutwirkstoffbefund hinsichtlich Betäubungsmittelkonsums, vielmehr bedarf es regelmäßig weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen.

 

LG Görlitz 13. Straf­kammer, Beschluss vom 06.06.2018 - 13 Qs 48/18

Verkehrspsychologische Nachschulung als Grund für Aufhebung einer Sperrfrist für Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

 

BGH 6. Zivilsenat, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 233/17

Die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens ist mit den datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vereinbar.

Die Verwertung von sog. Dashcam-Aufzeichnungen, die ein Unfallbeteiligter vom Unfallgeschehen gefertigt hat, als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess ist dennoch zulässig.

 

OLG Celle 14. Zivil­senat, Urteil vom 19.12.2017 - 14 U 50/17

Der gemäß § 10 Satz 1 StVO Einfahrende hat gegenüber Vorfahrtberechtigten hohe Sorgfaltspflichten zu beachten. Gleichwohl muss auch der Vorfahrtberechtigte stets besonders aufmerksam fahren und den Straßenverkehr ge­hörig beobachten. Kommt es bei beiderseitig festgestellten Verkehrsverstößen zu einer Kollision, ist eine Quote von 50 zu 50 angemessen.

 

OVG Saarlouis 1. Senat, Urteil vom 04.07.2018 - 1 A 405/17

Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 1,6 Promille die Fahrerlaubnis durch das Strafgericht entzogen worden, darf die Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung nicht allein wegen dieser Fahrerlaubnisentziehung von der Beibringung eines positiven medizinisch-​psy-chologischen Gutachtens abhängig machen. Anders liegt es, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme künftigen Alkoholmissbrauchs begründen.

 

LG Frankfurt 1. Zivil­kammer, Urteil vom 07.06.2018 - 2-01 S 118/17

Ein allgemeines Verkehrsbewusstsein zum Tragen von Motorradschutzkleidung an den Beinen kann nicht schon aus einem reduzierten Verletzungsrisiko hergeleitet werden. Kann ein dahin gehendes Verkehrsbewusstsein den tatsächlichen Umständen und Gepflogenheiten der betroffenen Verkehrsteilnehmer nicht entnommen werden (hier: Fahrer einer Harley Davidson), ist ein Mitverschulden des geschädigten Motorradfahrers nicht feststellbar.

 

KG Berlin 3. Senat für Bußgeld­sachen, Beschluss vom 16.01.2018 - 3 Ws (B)

Von einem Regelfahrverbot wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes kann abgesehen werden, wenn Umstände ersichtlich sind, die einer abstrakten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entgegenstehen. Es bedarf in solchen Fällen einer näheren Prüfung, ob das Regelfahrverbot schuldangemessen ist.

Eine nähere Erörterung drängt sich schon dann auf, auf, wenn ein Betroffener vor der Haltelinie anhält und dann trotz andauernden Rotlichts seine Fahrt fortsetzt. Denn in einem derartigen Fall liegt es nahe, dass der Fahrzeugführer mit geringer, ein sofortiges Reagieren ermöglichender (Anfahr-)Geschwindigkeit in den geschützten Bereich einfährt. Jedenfalls dann, wenn eine andere als die von dem Betroffenen benutzte Fahrspur für die von dem Betroffenen eingeschlagene Fahrtrichtung grünes Signallicht hat, ist eine auch nur abstrakte Gefahr für kreuzende Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen.

 

OLG Hamm 9. Zivil­senat, Urteil vom 02.03.2018 - 9 U 54/17

Den vom gegenüberliegenden Gehsteig kommenden und auf einem Fußgängerüberweg die Fahrbahn in einem Zug überquerenden Pedelec-Fahrer trifft bei einer Kollision mit einem Kraftfahrzeug ein Verschulden nach § 10 StVO.

Als nicht abgestiegener Fahrer eines Pedelec  - mithin als Radfahrer - unterfällt er nicht dem Schutzbereich des § 26 StVO.

Eine Reaktion des Kraftfahrzeugführers ist nicht bereits dann gefordert, wenn der Pedelec-Fahrer vom linksseitigen Rad-​/Gehweg auf den Zebrastreifen auf der Gegenfahrbahn auffährt. Eine Reaktionsauf forderung ist erst zu dem Zeitpunkt gegeben, zu dem - vom Pedelec-Fahrer zu beweisen - konkrete Anhaltspunkte erkennbar wurden, dass der Pedelec-Fahrer durchfahren und nicht auf der Mittelinsel halten würde, um dem Kraftfahrer seinen Vorrang zu gewähren.

 

OLG Oldenburg 2. Senat für Bußgeld­sachen, Beschluss vom 25.06.2018 - 2 Ss (OWi) 175/18

Ein Taschenrechner unterfällt nicht dem neuen § 23 Abs. 1a StVO.

 

LG Essen 17. Zivil­kammer, Urteil vom 12.01.2018 - 17 O 235/16

Bei einem scharfen Abbremsen zum Zwecke der Disziplinierung/Verkehrserziehung des Nachfolgenden ergibt sich eine volle Haftung des Bremsers, da ein solcher Akt der Selbstjustiz im Straßenverkehr den in § 1 StVO verankerten Geboten der Vorsicht und Rücksichtnahme in schwerwiegender Weise widerspricht (vgl. OLG München, Urt. v. 22.02.2008 - 10 U 4455/07, LG Mönchengladbach, Urt. v. 16.04.2002 - 5 S 86/01).