Bußgeldverfahren

Fehlerhafte Bescheide

Eine Prüfung lohnt sich

Es ist in jedem Fall ratsam, beim Bußgeld einen Anwalt aufzusuchen und den Fall prüfen zu lassen. Denn viele Bußgeldbescheide erweisen sich als fehlerhaft. Schon die ausstellende Behörde kann einen Fehler gemacht haben. Beispielsweise, wenn Sie geblitzt wurden und die Eichung des Geräts nicht vorschriftsgemäß war. Oder die Messungen durch ungeschulte Beamte vorgenommen wurden bzw. die Eichprotokolle abgelaufen sind. Solche Details kann ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht aufdecken. Kontaktieren Sie mich und legen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Achtung: Es sind Fahrverbote innerorts bereits ab 21 km/h und außerorts bereits ab 26 km/h geplant. Legen Sie sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu, gibt´s ab ca. 60 EUR/Jahr.

Verkehrsrecht

Ihr Ansprechpartner:
Alfred Rümler

Sofortkontakt:
0911 – 77 17 22

Beim Bußgeldbescheid schnell reagieren

Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldes müssen Sie Einspruch einlegen. Ansonsten ist der Bescheid rechtskräftig und ein Rechtsanwalt kann nichts mehr gegen ein Bußgeld oder Fahrverbot tun.

Kontaktieren Sie mich spätestens, wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben oder bei einer Anhaltung von der Polizei bereits angehört wurden. Da das Bußgeldverfahren ein streng formelles Verfahren ist, können Verfahrensfehler zu Ihren Gunsten genutzt werden. Das funktioniert in der Regel aber nur ganz am Anfang des Verfahrens. Wenden Sie sich deshalb zeitnah an meine Kanzlei, ich bin per Mail oder telefonisch unter der 0911 / 77 17 22 erreichbar.

Wie verhalten bei einer Anhaltung durch die Polizei?

Machen Sie bitte bei einer Anhaltung durch die Polizei keinerlei Angaben. Sie können Ihre Rechtsposition nur verschlechtern. Die Polizei sucht sich aus Ihrer Aussage immer nur das aus, was gegen Sie spricht. Auch vermeintlich nur entlastende Aussagen haben sich im Nachhinein schon als belastend erwiesen, so führt die Angabe einer dringenden Notdurft schnell zu einer Erhöhung des Bußgeldes wegen Vorsatzes, da Sie dann ja bewusst zu schnell gefahren sind. Die Polizei ist in dieser Phase einfach erfahrener als Sie. Schlauer als die Polizei ist allerdings Ihr Rechtsanwalt. Der hat dann alle Möglichkeiten offen, wenn Sie noch keine Angaben gemacht haben. Die einzige Ausnahme hiervon ist die Angabe eines Nachtrunks. Nach der Blutentnahme wird vom Gericht die Nachtrunkbehauptung nicht mehr anerkannt.

Melden Sie sich nach einer Anhaltung oder wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben (keinesfalls zurückschicken!), sofort bei mir. Ich habe das komplette Handwerkszeug (einschließlich technischem Knowhow) um z.B. gegen falsche Geschwindigkeitsmessungen etc. vorzugehen. Es lohnt sich – vor allem bei einem Fahrverbot!

Geldbuße und Punkte nicht einfach hinnehmen

Wenn Fahrer und Fahrerinnen nach einer Ordnungswidrigkeit einen Bußgeldbescheid erhalten, kommt die Frage auf, ob man den Bescheid ignoriert, dagegen vorgeht oder einfach zahlt. Meist fällt die Entscheidung auf letzteres, ohne zu prüfen, ob Sie das Bußgeld wirklich zahlen müssen. Treffen Sie diese Entscheidung nicht voreilig. Genauso lassen sich Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot durch anwaltlichen Beistand anfechten.

Eine Strafe muss nicht sein: Ihr Anwalt für Bußgeldrecht in Fürth

Die Höhe der Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht sind in einem Bußgeldkatalog festgelegt. Rechtsanwälte kennen die aktuelle Rechtsprechung für verkehrsrechtliche Vergehen in Deutschland und können die Richtigkeit des Bußgeldbescheides prüfen.

Ich helfe Ihnen kompetent bei Ihrem individuellen Fall weiter und wehre unrechtmäßige Bußgeldbescheide gegen Sie ab. Verhindern Sie deshalb mit einem Anwalt Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot und kommen Sie zu Ihrem Recht. Neben Mandanten aus Fürth vertrete ich ebenso Mandanten aus Nürnberg und Erlangen sowie den umliegenden Landkreisen. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.