Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Wann lohnt er sich?


Die gute Nachricht vorweg: Fast jeder zweite Bescheid über ein Bußgeld ist fehlerhaft. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt sich also fast immer und zahlreiche Betroffene haben bereits erfolgreich Einspruch eingelegt. Mit Hilfe eines kompetenten Anwalts, der sich in solchen Angelegenheiten besonders gut auskennt, erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen ein Einspruch bei der zuständigen Behörde hohe Erfolgschancen verspricht und Sie so viel Geld sparen. 

Als Anwalt für Verkehrsrecht in Fürth, Nürnberg, Erlangen und der Region berate ich Sie zu Ihrem konkreten Fall und sage Ihnen, ob Sie Einspruch einlegen sollten. Darüber hinaus habe ich die Möglichkeit, Akteneinsicht zu erlangen, die Begründung und Form der Bußgeldbescheide zu prüfen sowie die erbrachten Beweise zur Sache - etwa ein Blitzerfoto - unter juristischen Gesichtspunkten zu beurteilen und kann so erkennen, ob ein Bußgeldbescheid fehlerhaft ist.

Sind Sie zu schnell gefahren oder haben eine rote Ampel übersehen und wurden geblitzt? Sind Sie mit dem Auto in eine Verkehrskontrolle der Polizei geraten und es droht eine Geldbuße wegen festgestellter Mängel am Fahrzeug? Soll ein Fahrverbot gegen Sie verhängt werden oder befinden Sie sich noch in der Probezeit? Vereinbaren Sie Ihren Termin zur Rechtsberatung in meiner Kanzlei und erfahren Sie, wie Sie mit meiner professionellen Unterstützung einen erfolgreichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einer Behörde einlegen.

 

Wann ist mit einer Geldbuße zu rechnen?

Grundsätzlich werden Bußgelder zur Strafe immer dann erhoben, wenn eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Im Verkehrsrecht sind zahlreiche Vergehen möglich, deren Erwiesenheit allerdings in vielen Fällen durch die Betroffenen anfechtbar ist. Gründe für einen möglichen Bußgeldbescheid sind zum Beispiel: 

  • zu schnelles Fahren (Geschwindigkeitsüberschreitung), 
  • Nichtbeachten einer roten Ampel, 
  • Falschparken, 
  • Alkohol oder Telefonieren am Steuer,
  • Abstandsregelungen missachtet, 
  • oder auch festgestellte Mängel am Fahrzeug.

Solche Verstöße werden mit teils hohen Bußgeldern geahndet. Übertreten Sie die vorgeschriebene Geschwindigkeit und werden geblitzt, hat dies allerdings die höchsten Kosten zur Folge. Aber auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot können die Konsequenz für Betroffene sein. Welche Strafe tatsächlich in Ihrem konkreten Fall auf Sie zukommt und wann ein Einspruch vielversprechend ist, berate ich als Anwalt gern gemeinsam mit Ihnen während eines persönlichen Gesprächs in meiner Kanzlei.

 

Mögliche Ansätze für einen Einspruch gegen ein Bußgeld

Auch den Behörden beziehungsweise prüfenden Beamten unterlaufen Fehler, sodass nicht selten berechtigte Gründe dafür vorliegen, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben. Gerade bei Übertreten der Geschwindigkeit können Fehler in der Beurteilung oder der Form des Bescheids entstehen, da viele Vergehen bearbeitet werden müssen und zudem Beweise wie Fotos eines Blitzers nicht immer ausreichend belastbar sind. 

So lohnt es sich beispielsweise, die Angaben im Bescheid über ein Bußgeld genau zu prüfen. Laut Gesetz muss Folgendes zur Tat aufgeführt sein: 

  • Angaben zu Ihrer Person
  • Tatbezeichnung
  • Zeitpunkt und Ort des Geschehens
  • gesetzliche Aspekte der Ordnungswidrigkeit
  • zugrunde gelegte Bußgeldvorschriften
  • Beweismittel
  • Folgen der Odnungswidrigkeit (Höhe des Bußgelds, Fahrverbot, Punkte)
  • Hinweise und Belehrungen zu Einsprüchen
  • Relevante Frist zur Zahlung

Durch die teils sehr kurzen Fristen besteht außerdem recht zeitnah die Möglichkeit einer Verjährung, was ich gern für Sie prüfe. Auch Fehler, die das Messgerät verursacht hat oder eine unzureichende Qualität eines anderen Beweismittels für die zur Last gelegten Tat können gute Grund dafür sein, einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. 

 

Kurze Frist für einen Einspruch

Der mögliche Zeitraum für einen rechtsgültigen Einspruch ist sehr kurz, sodass Sie schnell handeln müssen. Binnen 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids muss Ihr Einspruch eingegangen sein. Die Frist beginnt je nach Situation: Erhalten Sie den Bescheid ganz normal mit der Post und kann somit nicht eindeutig festgestellt werden, wann die Zustellung erfolgt ist, wird von einer Zustellung drei Tage nach Absendung ausgegangen. Wird Ihnen der Bußgeldbescheid per Einschreiben zugestellt, beginnt die Frist mit dem Datum, an dem Sie es entgegengenommen haben. 

 

Das kommt in einem Bußgeldverfahren auf Sie zu

Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen und wird Ihnen deshalb ein Bußgeld seitens der Behörder ausgesprochen, ist dieses Verfahren im allgemeinen recht unkompliziert und wenig zeitintensiv. Beim typischen Ablauf erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen, mit dem Sie Ihre Sicht der Dinge darlegen. Im Anhörungsbogen können Sie zum Beispiel glaubhaft machen, nicht der Fahrer gewesen zu sein. Es folgt der Bescheid, den Sie einerseits anerkennen und das Bußgeld bezahlen können. Sie können aber auch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Beachten Sie: Nicht nur Bußgeldbescheide, sondern auch ein Einspruch muss der Form genügen. Mit meiner Hilfe als Anwalt formulieren Sie Ihren Einspruch mit guter Begründung rechtssicher, sodass er einer Prüfung durch die zuständige Behörde standhält. Wird ein Verfahren aufgrund des Einspruchs zugelassen, wird mit einer Hauptverhandlung vor einem Gericht ein Urteil gefällt. Gegebenenfalls sind auch hier weitere Rechtsmittel möglich, bei deren Inanspruchnahme ich Sie als Anwalt gern mit meiner Expertise unterstütze. Erkennen Sie und auch die Gegenseite das Urteil hingegen an, wird die Entscheidung rechtskräftig.

 

Mit Anwalt zum erfolgreichen Einspruch

Als Anwalt stehe ich Ihnen zur Sache vor Gericht und während des gesamten Bußgeldverfahrens zur Seite und helfe Ihnen, einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Kontaktieren Sie meine Kanzlei und vereinbaren Sie Ihren Termin zur Rechtsberatung. Ich freue mich auf Ihren Fall und einen positiven Ausgang für Sie als Mandanten.

Vertrauen Sie auf meine Expertise als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, zum Beispiel wenn Sie nicht der Fahrer waren, Ihnen der Entzug des Führerscheins in der Probezeit droht oder ein Punkt in Flensburg im Raum steht und sie Einspruch einlegen wollen.